FAQ
Häufige Fragen zu Immobilienverkauf, Finanzierung & M&A
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Verkauf, Transaktionsstruktur, Finanzierung und Unternehmensverkauf.
Immobilien verkaufen
Fox Capital begleitet den Verkauf größerer Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnportfolios, Hotel- und Betreiberimmobilien sowie Grundstücke und Projektentwicklungen. Unser Schwerpunkt liegt auf Transaktionen ab 10 Mio. Euro in der DACH-Region. Je nach Objekt, Standort und Verkaufsstruktur sprechen wir geeignete institutionelle Investoren, Family Offices, Bestandshalter oder strategische Käufer an.
Immobilientransaktionen →Für die erste Einordnung helfen Standort, Objektart, Flächen, Vermietungsstand, Mieteinnahmen und Kaufpreisvorstellung. Bei vermieteten Objekten sind eine zunächst anonymisierte Mietübersicht sowie Angaben zu Mietvertragslaufzeiten, Leerstand und Instandhaltungsbedarf sinnvoll. Bei Projektentwicklungen kommen Planungsstand, Baurecht und Kostenübersicht hinzu. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, stimmen wir objektbezogen ab; ein vollständiger Datenraum muss beim ersten Kontakt noch nicht vorliegen.
Immobilie vertraulich anbieten →Entscheidend sind unter anderem Lage, nachhaltig erzielbare Mieterträge, Mietvertragsstruktur, Leerstand, energetischer Zustand und erforderliche Investitionen. Hinzu kommen Finanzierbarkeit und die Anforderungen geeigneter Käufer. Wir betrachten diese Faktoren gemeinsam, um einen nachvollziehbaren Preisrahmen und eine passende Verkaufsstrategie abzuleiten. Eine Kaufpreisvorstellung ist dabei von einem tatsächlich erzielbaren Angebot zu unterscheiden.
Wohnimmobilien und Portfolios →Der erzielbare Kaufpreis hängt nicht nur vom Markt ab. Eigentümer können insbesondere durch eine belastbare Miet- und Datenbasis, die Klärung technischer und rechtlicher Themen, eine nachvollziehbare CapEx-Planung, gegebenenfalls die Verlängerung wichtiger Mietverträge und eine auf das Objekt abgestimmte Käuferansprache Einfluss auf die Bewertung nehmen. Entscheidend ist, welche Maßnahmen tatsächlich wertsteigernd sind: Nicht jede Investition vor dem Verkauf amortisiert sich im Kaufpreis.
Eine technische Vorprüfung kann sinnvoll sein, wenn größere Instandhaltungsmaßnahmen, energetische Themen, Brandschutz, Altlasten oder genehmigungsrechtliche Fragen zu erwarten sind. Der Vorteil einer Vendor Due Diligence beziehungsweise einer strukturierten Vorprüfung liegt insbesondere darin, dass mögliche Kaufpreisargumente der Käuferseite früh erkannt und Unterlagen vorbereitet werden können. Eine vollständige Vendor Due Diligence ist nicht für jede Transaktion erforderlich; Umfang und Tiefe richten sich nach Objekt, Käuferkreis und Zeitplan.
Due Diligence →Ein bewusst hoch angesetzter Angebotspreis kann Verhandlungsspielraum schaffen, birgt aber das Risiko, geeignete Käufer frühzeitig auszuschließen oder die Vermarktungsdauer zu verlängern. Bei professionellen Investoren sollte der Preis insbesondere durch nachhaltigen Cashflow, vergleichbare Transaktionen, Renditeanforderungen und den jeweiligen Finanzierungsmarkt nachvollziehbar sein. Ein unrealistischer Preis führt nicht automatisch zu einem höheren Verhandlungsergebnis.
Das hängt von Objekt, Käuferkreis und Vermarktungsstrategie ab. Bei einem klar bewertbaren Standardinvestment kann eine Preisindikation den Prozess effizienter machen, weil Interessenten ihre Erwartung früh einordnen können. Bei komplexen, seltenen oder stark strategisch geprägten Objekten kann es sinnvoll sein, zunächst Marktfeedback einzuholen oder einen strukturierten Angebotsprozess durchzuführen. Beide Wege lassen sich mit einer klaren Preisvorstellung im Hintergrund führen.
Immobilienmakler für Investmentobjekte →Die Finanzierbarkeit beeinflusst bei fremdfinanzierten Käufern unmittelbar deren mögliche Eigenkapitalrendite und damit häufig auch den maximal darstellbaren Kaufpreis. Relevant sind insbesondere nachhaltiger Cashflow, Beleihungswert, LTV und LTC, Debt Yield, Zinsniveau, Tilgung, Covenants, CapEx sowie die Restlaufzeiten wesentlicher Mietverträge. Ein Objekt mit gut planbaren Cashflows und einer für Kreditgeber nachvollziehbaren Struktur kann einen größeren Käuferkreis erreichen. Eine gute Finanzierbarkeit garantiert jedoch keinen höheren Kaufpreis.
Immobilienfinanzierung →Je nach Objekt insbesondere aktuelle Mieterliste, Mietverträge und Nachträge, Flächenaufstellung, Grundbuch und Baulasten, Genehmigungen, technische Unterlagen, Energie- und ESG-Daten, CapEx-Historie und -Planung, Betriebskosten, Versicherungen, gegebenenfalls Betreiberverträge, Finanzierungsinformationen sowie beim Share Deal gesellschaftsrechtliche Unterlagen. Für die Erstansprache ist regelmäßig noch nicht der vollständige Datenraum erforderlich; er wird üblicherweise parallel zur Käuferauswahl aufgebaut.
Wir gleichen das Objekt mit Assetklasse, Region, Investitionsvolumen und Strategie potenzieller Erwerber ab. Zusätzlich berücksichtigen wir deren Anforderungen an Vermietung, Entwicklungspotenzial und Transaktionsstruktur. Unser Netzwerk umfasst über 8.000 Kapitalgeber und Investoren; angesprochen wird daraus ein gezielt ausgewählter Käuferkreis. Die Netzwerkgröße ist keine Zusage, dass alle Kontakte aktuell ankaufen oder für ein bestimmtes Objekt geeignet sind.
Investoren →Das hängt insbesondere von regionaler Verteilung, Objektqualität, Volumen und Käuferstruktur ab. Ein gemeinsamer Verkauf kann den Prozess vereinfachen und größere Investoren ansprechen. Teilpakete können sinnvoll sein, wenn unterschiedliche Käufergruppen einzelne Standorte oder Objektarten besser bewerten. Wir vergleichen die Varianten anhand des erwartbaren Gesamterlöses, des Aufwands und der Umsetzungsrisiken. Ein Portfolioverkauf führt nicht automatisch zu einem höheren Preis.
Wohnportfolios verkaufen →Häufige Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen, ungeklärte Eigentümerentscheidungen, unterschiedliche Preisvorstellungen oder offene Finanzierungsfragen auf Käuferseite. Auch technische Befunde und zusätzliche Prüfungen können den Zeitplan verändern. Eine frühzeitige Aufbereitung der Informationen, klare Zuständigkeiten und ein abgestimmter Prüfungsablauf helfen, vermeidbare Verzögerungen zu reduzieren. Einen verbindlichen Abschlusszeitpunkt können wir nicht garantieren.
Verkaufsprozess →Verkaufsstrategie und Transaktionsstruktur
Keine Variante ist grundsätzlich überlegen. Off-Market kann besonders sinnvoll sein bei hoher Vertraulichkeit, engem Käuferkreis, Betreiberimmobilien, komplexen Gesellschafterstrukturen oder sehr spezifischen Objekten. Ein strukturierter Bieterprozess kann sinnvoll sein, wenn ausreichend vergleichbare und ernsthafte Käufer vorhanden sind und Preiswettbewerb erzeugt werden soll. Entscheidend sind Käuferuniversum, Vertraulichkeit, Zeitdruck und die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Closings.
Immobilientransaktionen →In vielen Fällen ja. Gerade bei sensiblen Situationen – Gesellschafterthemen, Mieterstruktur, Betreiberimmobilien – sprechen wir eine kleine, sorgfältig ausgewählte Gruppe an, statt das Objekt breit im Markt zu streuen. Eine begrenzte und gezielte Ansprache kann die Vertraulichkeit erhöhen und vermeiden, dass ein Objekt unnötig breit im Markt bekannt wird. Ob ein Off-Market-Prozess auch wirtschaftlich die beste Lösung ist, hängt vom Objekt und vom potenziellen Käuferkreis ab.
Nicht die Zahl der Kontakte ist entscheidend, sondern die Qualität des Käuferkreises. Je spezifischer das Investment, desto wichtiger ist eine gezielte Auswahl nach Assetklasse, Region, Ticketgröße, Renditeprofil, Eigenkapital, Finanzierung, Entscheidungsgeschwindigkeit, bestehendem Portfolio und strategischem Fit. Eine zu breite Ansprache kann die Vertraulichkeit reduzieren und den Eindruck erwecken, dass ein Objekt bereits lange am Markt ist.
Partner-Netzwerk →Beim Asset Deal wird die Immobilie beziehungsweise werden bestimmte Vermögensgegenstände erworben. Beim Share Deal werden Anteile an der Objektgesellschaft erworben; die Gesellschaft bleibt dabei grundsätzlich Eigentümerin und Vertragspartnerin bestehender Verträge. Change-of-Control-, Zustimmungs-, Kündigungs- und Finanzierungsregelungen sind in wesentlichen Verträgen jedoch zu prüfen. Die steuerliche und rechtliche Struktur sollte stets individuell mit den entsprechenden Beratern geprüft werden.
Transaktionsstrukturen →Insbesondere bei Immobilien, die über eine Objektgesellschaft gehalten werden. Ob ein Share Deal wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Gesellschaftsstruktur, steuerlichen Auswirkungen, Finanzierungen, bestehenden Verträgen, Haftungsrisiken, Käuferstruktur und Transaktionskosten ab. Share Deals sind nicht grundsätzlich steuerlich günstiger; die Vorteilhaftigkeit ist im Einzelfall und gemeinsam mit steuerlichen und rechtlichen Beratern zu beurteilen.
Glossar →Beim Forward Purchase übernimmt der Käufer die Immobilie regelmäßig nach Fertigstellung beziehungsweise bei Eintritt vereinbarter Voraussetzungen. Beim Forward Funding finanziert der Käufer Kaufpreis beziehungsweise Projektkosten bereits während der Entwicklungs- oder Bauphase entsprechend der vereinbarten Struktur. Beide Varianten verteilen Risiken unterschiedlich: Baukosten, Fertigstellung, Genehmigungen, Vermietung, Gewährleistung, Sicherheiten und Finanzierung sind im Vertrag sorgfältig zu regeln.
Forward Funding →Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Relevant sind insbesondere Baurecht, Baugenehmigung, Kostenstand, Generalunternehmer, Vorvermietung, Betreibervertrag, Finanzierungsbedarf, Marktumfeld und die gewünschte Risikoverteilung. Je weiter die Entwicklung abgesichert ist, desto besser lässt sich das Projektrisiko häufig beurteilen. Ein früher Einstieg kann dagegen für bestimmte Käufer strategisch interessant sein, etwa wenn sie Einfluss auf Planung oder Ausstattung nehmen möchten.
Typische Ursachen sind Due-Diligence-Ergebnisse, Finanzierung, Kaufpreisnachverhandlungen, technische Risiken, fehlende Zustimmungen, Vertragsverhandlungen, Veränderungen des Marktes und interne Entscheidungen der Investment-Committees. Ein LOI verbessert die Prozessklarheit, ist aber regelmäßig noch kein Closing. Wer Unterlagen, Zuständigkeiten und offene Punkte früh klärt, reduziert die Zahl der Themen, die erst in der Due Diligence sichtbar werden.
Beides gehört zusammen betrachtet. Neben dem nominellen Kaufpreis sollten Verkäufer insbesondere Finanzierungsnachweis, Eigenkapitalverfügbarkeit, Bedingungen im Angebot, Due-Diligence-Vorbehalte, Timing, erforderliche Gremienzustimmungen, Garantieforderungen, Kaufpreisstruktur und Closing-Wahrscheinlichkeit berücksichtigen. Ein formal höheres Angebot kann wirtschaftlich weniger attraktiv sein, wenn erhebliche Bedingungen oder Umsetzungsrisiken bestehen.
Zuerst sprechen wir über Ihre Ziele, Zeitvorstellung und Preisbandbreite. Danach bereiten wir Teaser und Unterlagen auf, sprechen ausgewählte Investoren an und begleiten Sie über Gebote, Verhandlung und Due Diligence bis zum Notartermin. Die Investorenansprache übernimmt bei uns die Geschäftsleitung selbst. Umfang und Reihenfolge der Schritte stimmen wir auf Objekt, Käuferkreis und Vertraulichkeitsanforderungen ab.
Unser Vorgehen →Ja. Wenn Ihr Ankaufsprofil klar ist – Nutzungsart, Lage, Volumen, Rendite und Eigenkapital – arbeiten wir gezielt danach. Ein präzise formuliertes Profil bringt in der Praxis mehr als eine breite Suchanfrage, weil es Absagen ermöglicht und die Prüfung beschleunigt. Ob und wann passende Objekte verfügbar sind, hängt vom Marktumfeld und vom jeweiligen Segment ab.
Investoren →Vertraulichkeit ist uns sehr wichtig. Wie wir im Einzelnen vorgehen, wer wann welche Information erhält und in welcher Form, stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Weitergehende Informationen erhalten Interessenten regelmäßig erst nach Vertraulichkeitsvereinbarung und Qualifizierung. Bei sensiblen Situationen arbeiten wir zunächst mit anonymisierten Objektangaben.
Immobilienfinanzierung
Wir arbeiten ab rund 10 Mio. Euro Finanzierungsvolumen. Darunter lohnt sich der Aufwand einer strukturierten Finanzierung selten – hier ist die Hausbank meist die schnellere und bessere Lösung.
Immobilienfinanzierung →Wir begleiten Projektentwicklungen, Bestandsimmobilien, Revitalisierungen und Portfolios ab einem Volumen von rund 10 Mio. Euro. Bei Mezzanine-Tranchen beginnen wir ebenfalls ab 10 Mio. Euro. Der Schwerpunkt liegt auf Deutschland und der Schweiz, dazu kommen Mandate in europäischen Großstädten.
Nach einer ersten Prüfung Ihrer Projektunterlagen erstellen wir ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept, sprechen gezielt passende Kapitalgeber an und begleiten Sie über Term Sheet und Due Diligence bis zur Auszahlung. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Das hängt von der jeweiligen Transaktion ab. Wir schauen uns den Fall an und erstellen vorab ein konkretes Angebot, das Leistung und Vergütung klar benennt.
Für eine erste Indikation genügen ein kurzer Teaser oder ein Pitchdeck, die Eckdaten zu Objekt oder Projekt, eine belastbare Kalkulation sowie Angaben zu Kapitalbedarf und Zeitplan. Für die konkrete Ansprache von Kapitalgebern benötigen wir zusätzlich Mieterliste, Baurechtstand und Nachweise zur Sponsor-Bonität.
Finanzierung anfragen →Nein. Fox Capital ist bewusst unabhängig und an kein Kreditinstitut gebunden. Der Vergleich mehrerer geeigneter Finanzierungspartner kann die Transparenz über verfügbare Strukturen und Konditionen erhöhen und die Abhängigkeit von einem einzelnen Kreditgeber reduzieren. Welche Häuser tatsächlich passen, hängt von Assetklasse, Volumen, Struktur und Zeitplan ab.
Senior Debt ist die erstrangige und typischerweise günstigste Fremdkapitaltranche. Mezzanine ist ein nachrangiger Kapitalbaustein mit höherem Risiko und entsprechend höherer Vergütung. Ein Whole Loan fasst Senior- und höher beleihende Fremdkapitalanteile in einer Struktur zusammen und kann damit die Zahl der beteiligten Kreditgeber reduzieren. Welche Struktur geeignet ist, hängt von Beleihungsauslauf, Cashflow, Zeitplan und Risikoprofil ab.
Whole Loan →Der Debt Yield setzt den nachhaltigen Nettoertrag einer Immobilie ins Verhältnis zum Darlehensbetrag. Die Kennzahl zeigt unabhängig vom Zinssatz und von der Tilgung, welcher Objekt-Cashflow dem Kreditvolumen gegenübersteht. Kreditgeber nutzen sie deshalb ergänzend zu LTV und Kapitaldienstfähigkeit, um die Belastbarkeit einer Finanzierung auch bei veränderten Zinsen einzuschätzen.
Glossar →Relevant sind insbesondere Restlaufzeit, aktueller Beleihungswert, nachhaltiger Cashflow, bestehende Covenants, Zinsbindung, Tilgung, CapEx, Mietvertragslaufzeiten, bestehende Sicherheiten und mögliche Vorfälligkeitskosten. Je früher diese Punkte zusammengetragen werden, desto realistischer lässt sich beurteilen, ob eine Verlängerung beim bestehenden Kreditgeber oder eine Ablösung die wirtschaftlich bessere Lösung ist.
Debt Advisory →Dann sagen wir das früh und begründen es. Häufig lässt sich ein Vorhaben durch Anpassung von Struktur, Eigenkapitalquote, Zeitplan oder Nutzungskonzept doch darstellen. Wenn nicht, ersparen wir Ihnen einen langen Prozess ohne Ergebnis.
Regelmäßig. Verkauf und Finanzierung greifen ineinander: Wer die Fremdkapitalseite früh mitdenkt, kann verbindlicher bieten. Wir strukturieren Senior Debt, Whole Loan oder Mezzanine parallel zur Kaufverhandlung.
Senior Debt →Entscheidend sind der belastbare Cashflow des Zielobjekts oder Unternehmens, ein realistischer Verschuldungsgrad und Covenants, die auch im schlechteren Szenario tragen. Wir rechnen die Downside durch, bevor der Kreditgeber es tut – das reduziert Nachverhandlungen kurz vor Signing.
Akquisitionsfinanzierung →Eine allgemeingültige Eigenkapitalquote gibt es nicht. Sie hängt insbesondere von Assetklasse beziehungsweise Geschäftsmodell, Cashflow, Beleihungswert, Verschuldungsgrad, Zinssituation, Sponsorqualität und Risikoprofil ab. Bei Immobilien betrachten Kreditgeber unter anderem LTV, LTC, Debt Yield und Kapitaldienstfähigkeit. Bei Unternehmensakquisitionen stehen häufig EBITDA, Verschuldungsgrad, Cash Conversion und Stabilität der Erträge im Vordergrund. Mezzanine-Kapital, Verkäuferdarlehen oder andere nachrangige Bausteine können die Kapitalstruktur ergänzen, erhöhen jedoch regelmäßig Finanzierungskosten und Risiko.
Mezzanine-Kapital →M&A und Unternehmensverkauf
Wir begleiten Mandate in der Regel zwischen 10 und 100 Mio. Euro Unternehmenswert. In diesem Bereich lassen sich Prozess, Käuferansprache und Verhandlung persönlich durch die Geschäftsleitung führen. Ob ein Mandat passt, hängt neben der Größe auch von Geschäftsmodell, Ertragslage, Gesellschafterstruktur und Zeitplan ab.
Mergers & Acquisitions →Üblich sind Multiplikatorverfahren auf Basis von EBITDA oder EBIT aus vergleichbaren Transaktionen sowie Discounted-Cashflow-Betrachtungen. Zu unterscheiden sind Enterprise Value und Equity Value; für die Überleitung sind Net Debt, Working Capital und Normalisierungen des Ergebnisses maßgeblich. Eine indikative Bewertung ist kein verbindlicher Kaufpreis: Dieser entsteht erst in der Verhandlung mit geeigneten Erwerbern und nach geprüften Zahlen.
Unternehmensbewertung →Der Enterprise Value beschreibt vereinfacht den Wert des operativen Unternehmens unabhängig von seiner Finanzierung. Der Equity Value ist der den Gesellschaftern zurechenbare Eigenkapitalwert nach Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Net-Debt- und Cash-Mechanik sowie gegebenenfalls einer Working-Capital-Anpassung. Welche Positionen als Finanzverbindlichkeiten oder als Cash gelten, wird im Kaufvertrag definiert – diese Definitionen beeinflussen den tatsächlich ausgezahlten Betrag erheblich.
Viele M&A-Kaufpreise werden auf einer Cash-free/Debt-free-Basis vereinbart: Verhandelt wird zunächst der Enterprise Value, anschließend wird über die sogenannte Kaufpreisbrücke auf den Equity Value übergeleitet. Dabei werden Finanzverbindlichkeiten abgezogen, liquide Mittel hinzugerechnet und Abweichungen vom normalisierten Working Capital berücksichtigt. Diese Systematik gilt nicht bei jeder Transaktion; insbesondere bei kleineren oder Immobilien-nahen Deals sind andere Mechaniken üblich.
Ein Letter of Intent hält die Eckpunkte einer möglichen Transaktion fest: Kaufpreis beziehungsweise Bewertungsrahmen, Struktur, Umfang der Due Diligence, Exklusivität, Zeitplan und gegebenenfalls Finanzierungsvorbehalte. Die Bindungswirkung einzelner Regelungen kann unterschiedlich ausfallen – Exklusivität und Vertraulichkeit sind häufig bindend, die wirtschaftlichen Eckpunkte regelmäßig nicht. Der Entwurf sollte rechtlich geprüft werden.
Je nach Unternehmen und Transaktion insbesondere Financial, Tax, Legal, Commercial und Operational Due Diligence, ergänzt um HR, IT und Cyber sowie gegebenenfalls Environmental- und Technical-Themen. Umfang und Tiefe richten sich nach Geschäftsmodell, Risikoprofil und Käufertyp. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die Prüfung und reduziert die Zahl der Punkte, die später in Kaufpreis oder Garantien verhandelt werden.
Due Diligence →Die Dauer hängt insbesondere von Vorbereitung, Datenqualität, Käuferkreis, Due Diligence, Finanzierung, Vertragsverhandlung und erforderlichen Zustimmungen ab. Ein gut vorbereiteter Prozess kann deutlich effizienter verlaufen; eine pauschale Abschlussdauer lässt sich jedoch nicht seriös vorhersagen. Sinnvoll ist es, die Meilensteine – Ansprache, indikative Angebote, Due Diligence, Vertragsverhandlung – einzeln zu planen.
Unternehmensverkauf →Nein. M&A-Prozesse können zunächst vertraulich und mit anonymisiertem Teaser geführt werden. Interessenten erhalten weitergehende Informationen regelmäßig erst nach Vertraulichkeitsvereinbarung und Qualifizierung. Gesetzliche Publizitäts-, kapitalmarkt- oder Informationspflichten können je nach Unternehmen und Transaktion gesondert bestehen und sind rechtlich zu prüfen.
Je nach Unternehmen kommen strategische Käufer, Private-Equity-Investoren, Family Offices, ein Management Buy-out, ein Management Buy-in oder internationale Erwerber in Betracht. Welche dieser Gruppen tatsächlich relevant ist, hängt von Geschäftsmodell, Größe, Ertragslage, Wachstumsperspektive und den Zielen der Gesellschafter ab. Nicht jede Kategorie passt zu jeder Transaktion; die Auswahl erfolgt anhand eines definierten Käuferprofils.
Unternehmenskauf →Nein. Wir vertreten in einem Mandat immer nur eine Seite. Interessenkonflikte legen wir offen, bevor wir anfangen.
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Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Rechtlicher und steuerlicher Hinweis
Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu Immobilien-, Finanzierungs- und Unternehmenstransaktionen. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige individuelle Fachberatung dar und können eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Beratung durch entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Berufsträger nicht ersetzen.
Rechtliche und steuerliche Auswirkungen einer Transaktion hängen insbesondere von ihrer konkreten Struktur, den beteiligten Parteien, bestehenden Verträgen sowie den jeweils geltenden gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Entsprechende Fragestellungen sollten daher vor einer Entscheidung individuell durch die jeweils zuständigen Fachberater geprüft werden.
Fox Capital erbringt im Rahmen der auf dieser Website dargestellten Inhalte keine Rechts- oder Steuerberatung.
