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Corporate Finance

Private Equity

Beteiligungskapital für Wachstum, Nachfolge und Buy-outs – ausgewählt nach Struktur und Verhalten, nicht nur nach dem Preisangebot.

Beteiligungsgesellschaften bieten am Ende oft ähnliche Preise. Der Unterschied liegt woanders: in der Governance, in der Managementbeteiligung, im Reporting-Aufwand und in dem, was nach vier bis sechs Jahren passiert. Genau das prüfen wir, bevor wir jemanden auf die Liste setzen.

Minderheit oder Mehrheit ist keine Geschmacksfrage. Sie hängt an Ihrem Kapitalbedarf und daran, wie viel Steuerung Sie abgeben wollen. Welche Einfluss- und Zustimmungsrechte ein Investor erhält, hängt von der Beteiligungsquote und den vereinbarten Governance-Regelungen ab. Eine Minderheitsbeteiligung wird häufig mit einer Gesellschaftervereinbarung verbunden, die etwa Tag-along, Drag-along oder Liquidationspräferenzen regeln kann; Auswirkungen auf die Bewertung sind im Einzelfall zu beurteilen.

Wir schauen uns die Häuser auch daran an, wie sie sich in schwierigen Jahren verhalten haben. Referenzgespräche mit Geschäftsführern aus dem bestehenden Portfolio sagen mehr über einen Investor aus als jede Präsentation.

Sinnvoll, wenn

  • EBITDA ab rund 3 Mio. Euro und belegbare Planung
  • Nachfolge ohne familieninterne Lösung ansteht
  • Wachstum oder Zukäufe Eigenkapital brauchen
  • das Management langfristig an Bord bleibt

Eckdaten

Beteiligungshöhe
20–100 %
Haltedauer
Strategieabhängig
Prozessdauer
5–8 Monate
Management-Beteiligung
Nach Vereinbarung
Fremdkapitalanteil
je nach Cashflow

Bausteine

Die Stellschrauben in der Verhandlung

Minderheit oder Mehrheit

Bei einer Minderheitsbeteiligung kann die operative Führung bei den Altgesellschaftern verbleiben; über Zustimmungskataloge erhält der Investor je nach Vereinbarung Mitsprache, etwa bei Investitionen, Zukäufen und Personal. Bei einer Mehrheitsbeteiligung gehen in der Regel weitergehende Einflussrechte auf den Investor über. Ob sich daraus Bewertungsunterschiede ergeben, hängt vom Einzelfall ab. Gleiches gilt dafür, ob der Investor Zukäufe aktiv mitfinanziert.

  • ›Zustimmungskatalog verhandeln
  • ›Beiratsbesetzung klären
  • ›Vetorechte auf Wesentliches begrenzen

Management-Beteiligung

Rückbeteiligung, Sweet Equity, Vesting über vier Jahre, Leaver-Regelungen: Diese Klauseln entscheiden, was das Management am Ende tatsächlich verdient. Der Unterschied zwischen Good Leaver und Bad Leaver kann ein Vielfaches des Jahresgehalts betragen – und wird gern spät im Prozess eingebracht.

  • ›Sweet Equity und Rückbeteiligung
  • ›Vesting und Leaver-Definitionen
  • ›Steuerliche Behandlung vorab klären

Management-Buy-out

Wenn die eigene Führungsmannschaft übernimmt, braucht es drei Dinge: eine faire Bewertung ohne Interessenkonflikt, eine Finanzierung, die das Team stemmen kann, und einen Gesellschafter, der den Übergang aushält. Wir moderieren das – und sagen früh, wenn die Struktur nicht trägt.

  • ›Unabhängige Bewertung
  • ›Eigenmittel und Verkäuferdarlehen
  • ›Übergangsphase klar definieren

Wachstumskapital

Kapital gegen Anteile für Expansion, Produktentwicklung oder Internationalisierung – ohne dass jemand die Kontrolle übernimmt. Wichtig ist die Mittelverwendung: Investoren zahlen für Wachstum, nicht für die Ablösung von Gesellschafterdarlehen.

  • ›Mittelverwendung eindeutig trennen
  • ›Meilensteine statt Wunschplanung
  • ›Folgefinanzierung mitdenken

Ablauf

Vom ersten Gespräch bis zum Closing

  1. Schritt 01

    Zielklärung

    Was soll der Investor leisten – Geld, Netzwerk, Zukäufe, Nachfolge? Daraus ergibt sich das Profil, nicht umgekehrt.

  2. Schritt 02

    Bewertung und Unterlagen

    Bereinigtes EBITDA, Planung, Equity Story. Jede Bereinigung wird dokumentiert, damit sie der Due Diligence standhält.

  3. Schritt 03

    Investorenauswahl

    Kurze Liste von Häusern mit Branchenerfahrung und passender Fondsgröße. Referenzen aus dem Portfolio inklusive.

  4. Schritt 04

    Erste Angebote

    Indikative Angebote im Vergleich – Preis, Struktur, Finanzierungssicherheit und Absichten für die Zeit danach.

  5. Schritt 05

    Due Diligence

    Datenraum, Financial, Legal, Tax, oft Commercial. Wir steuern den Prozess, damit das Tagesgeschäft weiterläuft.

  6. Schritt 06

    Verhandlung und Closing

    Kaufvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Managementbeteiligung – die drei Dokumente, an denen es zuletzt hängt.

Aus der Praxis

Was Verkäufer regelmäßig unterschätzen

Die Gesellschaftervereinbarung wiegt schwerer als der Preis

Drag-along, Liquidationspräferenz, Zustimmungskatalog: Wer hier nachgibt, um beim Kaufpreis eine Nachkommastelle zu gewinnen, merkt den Fehler erst beim Exit. Wir verhandeln beides parallel und nicht nacheinander.

Der Prozess bindet mehr Zeit als geplant

Rechnen Sie mit ein bis zwei Tagen pro Woche für Geschäftsführung und CFO über mehrere Monate. Wer das nicht einplant, verliert entweder Tempo im Prozess oder Zahlen im Tagesgeschäft – beides bemerkt der Investor sofort.

Fragen

Häufige Fragen zu Private Equity

Den passenden Beteiligungspartner finden

Wir kennen die Häuser, ihre Fondsgrößen und ihr Verhalten in schwierigen Jahren – und sprechen nur die an, die zu Ihnen passen.

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